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Augustiner Chorherr werden |
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Im Gespräch.
©
Augustiner Chorherren -
www.stift-st-florian.at |
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Voraussetzungen für den Eintritt in ein Augustiner-Chorherrenstift sind
geistige und körperliche Gesundheit sowie die bestandene Maturaprüfung
(Abitur) bzw. die Studienberechtigung für Philosophie und Theologie. |
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Mit dem Novizenmeister kann der Interessent Zeiten vereinbaren, in denen er
unverbindlich im Stift mitlebt, um die Klostergemeinschaft näher kennen
zulernen. |
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Postulat |
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Entschließt sich der Kandidat, den Weg in die Gemeinschaft zu gehen, so
folgt zunächst das Postulat, das drei bis zwölf Monate dauern kann. Der
Postulant nimmt am Leben der Gemeinschaft teil, ist jedoch im Übrigen in der
Gestaltung seiner Zeit frei. |
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Noviziat |
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Im Anschluss an das Postulat bittet der Postulant um die Aufnahme in das
einjährige Noviziat. In dieser Zeit wird der Novize stärker in die
Ordensgemeinschaft eingebunden. Während des täglichen Novizenunterrichts
wird ihm die Spiritualität und Geschichte des Ordens sowie die Liturgie
näher gebracht. Weiterhin übernimmt der Novize Dienste innerhalb der
Gemeinschaft. Es bleibt dem Novizen unbenommen, jederzeit die Gemeinschaft
wieder zu verlassen, wenn er zur Überzeugung gelangt, dass das Leben in der
Gemeinschaft nicht seiner Berufung entspricht. Ebenso kann aber auch der
Novize von der Gemeinschaft entlassen werden, wenn es ihm nicht gelingt sich
in das klösterliche Leben einzufügen. |
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Einfache Profess |
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Nach Ablauf des Noviziats stimmt die Gemeinschaft der Chorherren über die
Zulassung des Novizen zur Einfachen Profess auf 3 Jahre ab. Sie beinhaltet
die Verpflichtung, während dieser Zeit die drei Evangelischen Räte (Armut,
Ehelosigkeit und Gehorsam) zu leben. Nun beginnt für den Kleriker auch das
Theologiestudium. Das zeitliche Gelübde kann zweimal wiederholt werden. So
kann dem Kleriker bis zu neun Jahren Gelegenheit gegeben werden, seine
Entscheidung reiflich zu bedenken. |
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Ewige Profess |
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Nach den Jahren der zeitlichen Profess stimmt die Gemeinschaft der Kanoniker
nochmals darüber ab, ob sie den Kleriker als vollberechtigtes Mitglied in
ihre Gemeinschaft aufnimmt. Dann legt der Kleriker die Ewigen Gelübde in
feierlicher Form ab. Mit der Ewigen Profess verpflichtet sich der Kanoniker,
für sein ganzes weiteres Leben in der Gemeinschaft des Stiftes zu
verbleiben. Nach dem erfolgreichen Abschluss des Theologiestudiums wird der
Kanoniker zum Diakon geweiht und sammelt dann bis zu seiner Priesterweihe in
einer dem Stift inkorporierten Pfarrei erste seelsorgerische Erfahrungen. |
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