Das Erste Vatikanische Konzil (Vaticanum I), das von der
römisch-katholischen Kirche als das 20. Ökumenische Konzil angesehen wird,
begann am 8. Dezember 1869. Es verkündete im Sommer 1870 ein Lehrdokument
über den katholischen Glauben, den päpstlichen Jurisdiktionsprimat und erhob
die Lehre von der Unfehlbarkeit des Papstes „bei endgültigen Entscheidungen
in Glaubens- und Sittenlehren“ definitiv zum Dogma. In der Sitzungspause
begann Frankreich einen Krieg gegen Preußen (den Deutsch-Französischen
Krieg), worauf das Königreich Italien den Kirchenstaat besetzte. Das Konzil
wurde nicht wieder aufgenommen und am 20. Oktober 1870 unbestimmt vertagt.
Das erste Vatikanische Konzil wurde am 29. Juni 1868 von Papst Pius IX.
einberufen. Ziel des Konzils sollte die Abwehr moderner Irrtümer und die
zeitgemäße Anpassung der kirchlichen Gesetzgebung sein.
Von Anfang an bestimmte die Debatte über die päpstliche Unfehlbarkeit das
Konzilsgeschehen und teilte die Konzilsväter in zwei Lager. Vor allem
Bischöfe forderten die Verabschiedung eines solchen Dogmas. Die Gegner der
Unfehlbarkeitserklärung machten 20 % aus. Zu ihnen gehörte aber fast der
ganze deutsch-österreichische Episkopat und ein Teil des französischen
Bischofskollegiums.
Der Konzilsmehrheit gelang es, die Gegner des Unfehlbarkeitsdogmas von der
für diese Frage bedeutendsten Kommission, der Kommission Deputatio Fidei,
auszuschließen. Die Gegner des Dogmas bezweifelten meist nicht dessen
Wahrheit, sondern aus politischer Rücksicht die Opportunität der Definition.
Am 28. Dezember 1869 begann die Prüfung der ersten Vorlage einer
dogmatischen Konstitution gegen den Irrtum des modernen Rationalismus. Sie
fiel in den Beratungen durch und wurde von den Kommissionspräsidenten zur
Neuvorlage an die betreffende Kommission zurückverwiesen. Die Beratungen in
der Konzilsaula erwiesen sich als schwierig, da man die Redezeit nicht
begrenzt hatte und sich folglich in Einzelheiten verlor. Dies wurde beim
Zweiten Vatikanum anders gehandhabt. Im März 1870 stand die Konstitution zur
Wiedervorlage an und wurde am 24. April 1870 angenommen und durch den Papst
als Konstitution Dei Filius proklamiert.
Zu diesem Zeitpunkt hatte die Konzilsmehrheit längst ihre Kräfte gebündelt,
um die Frage der päpstlichen Unfehlbarkeit auf die Tagesordnung zu setzen.
Schon Ende Dezember 1869 war eine entsprechende von 450 Konzilsvätern
unterschriebene Petition an den Papst gesandt worden. Die Konzilsminderheit
versuchte daraufhin, die Mehrheit durch theologische Broschüren und
Abhandlungen von ihren Plänen abzubringen. Sie brach dazu sogar das
Konzilsgeheimnis und begann eine Pressekampagne gegen das Vorhaben.
Der Papst beschloss aber am 1. März 1870, dass dem Schema „De Ecclesia“
(über die Kirche) ein Zusatz (Caput addendum de Romani Pontificis
Infallibilitate) hinzugefügt werden solle, der die Unfehlbarkeit des
Petrusnachfolgers behandeln sollte. Nach mehreren Schritten der
Konzilsmehrheit entschied er am 27. April 1870, dass dieser Zusatz eine
Konstitution werden solle, die vor dem Konzilsplenum beraten werden solle.
Am 13. Mai begann die Beratung über die Konstitution, die sich mit der
Opportunität der Definition, theologischen Fragen und praktischen Fragen
nach Vor- und Nachteilen befasste. Der Text wurde dabei oftmals verbessert,
jedoch nicht zur Zufriedenheit aller. Bei einer Abstimmung am 13. Juli 1870
erhielt die Konstitution 88 Gegenstimmen. Die endgültige Abstimmung sollte
am 18. Juli 1870 in Anwesenheit des Papstes bei der 4. öffentlichen Sitzung
erfolgen. Um dort nicht gegen das Dokument stimmen zu müssen, verließen um
die 60 Bischöfe vorher die Stadt. In der Sitzung stimmten 533 für die
Definition der päpstlichen Unfehlbarkeit, nur 2 stimmten dagegen. Die Gegner
unterwarfen sich alsbald. Diese Konstitution besagt u. a.: „Der Papst übt
als Nachfolger Petri, Stellvertreter Christi und oberstes Haupt der Kirche
die volle ordentliche, unmittelbare bischöfliche Gewalt über die
Gesamtkirche und über die einzelnen Bistümer aus. Diese erstreckt sich
sowohl auf Sachen des Glaubens und der Sitten als auch auf die Disziplin und
Kirchenleitung. …“
Die Diskussion über diese Frage war jedoch mit der Abstimmung nicht beendet,
nunmehr aber Dogma, an dessen absolute Verbindlichkeit sich zu halten war.
Es kam daher zur Abspaltung der Altkatholiken, die das Dogma nicht
anerkennen wollten. Nach dieser Sitzung sollte das Konzil zwar weitergehen,
doch hatte der Papst einen Urlaub bis 11. November 1870 erteilt, von dem bis
auf knapp 100 Bischöfe alle Gebrauch machten. In zwei Generalkongregationen
wurde noch über das Schema De Sede Episcopali vacante (über die Sedisvakanz)
verhandelt.
Doch nachdem Frankreich Preußen den Krieg erklärt und dazu die bisherige
Schutzmacht des Kirchenstaats ihre Truppen von dort abgezogen hatte, nutzten
die Italiener die Gelegenheit, den Kirchenstaat am 20. September 1870 zu
annektieren. Einen Monat später vertagte der Papst das Konzil „sine die“
(„ohne Tag“, also auf unbestimmte Zeit) – es wurde nicht wieder aufgenommen. |